- Eltern müssen für die Kita (während der Betreuungszeit) jederzeit erreichbar sein.
- Kinder, die parfümiert gebracht werden, werden nicht angenommen und betreut.
Parfums lösen bei Kindern Allergien aus, die ein Leben lang bleiben.
Daher haben wir dieses Parfumverbot zum Schutze der Kinder auch für Mitarbeiter ausgesprochen.
- Kinder können zwischen 7:00 und 9:00 Uhr oder danach zwischen 9:30 Uhr und 11:15 Uhr gebracht werden.
Während der Essens- und Schlafenszeiten sowie während der Kursangebote dürfen Kinder weder gebracht noch abgeholt werden.
- Während der Schlafenszeiten (11.30 bis 14 Uhr) sind die Gruppenräume nicht zu betreten, in der Garderobe
verhalten Sie sich zu dieser Zeit bitte auch leise. Auch Anrufe in den Gruppenräumen sind in diesem Zeitraum
- Die Gruppen- und Projekträume dürfen nur ohne Schuhe betreten werden (Socken oder Hausschuhe).
- Die Eingangstüren sind nach betreten oder verlassen immer wieder zu schließen.
- Kinderwagen und private Fahrzeuge der Kinder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen/Räumen abgestellt oder angeschlossen werden.
Auch das kurzzeitige Abstellen in den Eingangsbereichen oder den Garderoben ist nicht gestattet.
Private Fahrzeuge dürfen im Garten nicht benutzt werden.
- Die Kinder sind in der vorgegebenen Betreuungszeit abzuholen. Eine Betreuung nach 18:00 Uhr
ist prinzipiell nicht vorgesehen. In absoluten Notfällen, kostet die angefangene Stunde nach 18:00 Uhr
25,00 EUR Pünktlichkeitsmotivationsgebühr.
- An Tagen unserer monatlichen stattfindenden Dienstversammlung ist eine Betreuung nach 16:30 Uhr
nicht vorgesehen und bei verspäteter Abholung berechnen wir hier auch je angefangener Stunde eine
Pünktlichkeitsmotivationsgebühr von 25,00 EUR.
- Bei Überschreitung der im Kitagutschein angegebenen Stundenanzahl, während der regulären Betreuungszeit
zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr, berechnen wir 10€ pro angefangene Stunde.
- Kinder müssen beim Bringen direkt an die Erzieher übergeben werden.
- Beim Abholen der Kinder sind diese bei den Erziehern abzumelden und das Kitagelände ist zügig zu
verlassen, damit bei Gruppenbetrieb im Garten die Erzieher ihrer Aufsichtspflicht ungehindert nachkommen
können. Die Aufsichtspflicht der Eltern beginnt mit der Abholung der Kinder.
- Die Teilnahme an den von der Tageseinrichtung einberufenen Elternversammlungen sind verpflichtend.
- An frische Wechselwäsche und wetterfeste Kleidung muss gedacht werden. Bitte räumen Sie die Sachen in
die vorgesehenen Fächer.
- Eigenes Spielzeug ist nur an den Spielzeugtagen mitzubringen (Ausnahmen in Absprache mit den Erziehern).
- Im Krankheitsfall, beim Fernbleiben aus anderen Gründen und beim Bringen der Kinder nach 09:00 Uhr,
ist die Einrichtung bis spätestens 9.00 Uhr unter Angabe des Grundes zu informieren.
- Auf Krankheiten muss beim Bringen der Kinder hingewiesen werden.
Die Entscheidung, ob das kranke Kind betreut wird, obliegt der Kita.
- Litt Ihr Kind an einer Infektionskrankheit, ist bei der Rückkehr in die Kita eine ärztliche Gesundschrift von einem Facharzt vorzulegen,
welche max. zwei Tage vor der Rückkehr in die Kita ausgestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Erzieher einen Arztbesuch empfehlen / wünschen.
- Bei Durchfall und Erbrechen müssen Kinder 48 Stunden symptomfrei sein, bevor sie wieder in die Kita gehen dürfen.
- Bei Fieber gilt 24 Stunden symptom- bzw. fieberfrei. Kinder unter 3 Jahren mit Herpesbläschen haben die Kita nicht zu besuchen.
- Geschwisterkinder müssen bei Infektionskrankheiten ebenfalls zu Hause bleiben,
so sieht es das Infektionsschutzgesetzt vor und wurde auch vom Kitaausschuss bestätigt.
- Private Fahrzeuge der Kinder (Laufräder und Fahrräder) müssen vor der Kita in den entsprechend
dafür vorgesehenen Fahrradständern geparkt und angeschlossen, oder im Kinderwagenstellraum abgestellt
werden, da die Fahrzeuge nicht im Garten benutzt werden dürfen.
- Ihre Urlaubsplanung ist pünktlich zu den vorgegebenen Terminen abzugeben. Hierzu werden Listen mit zwei
Spalten ausgehängt, sollte eine Urlaubszeitraumspalte voll sein, werden die restlichen Eltern automatisch in
die andere Urlaubszeitraumspalte eingetragen.
- Die Freihaltefrist für die Rückstellerkinder endet am 30.04.
- Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Der Verzehr von mittgebrachten Speisen ist im Gebäude und auf dem gesammten Kitagelände verboten.
- Eltern, die vor der Kita rauchen, entsorgen bitte Ihre Zigarettenstummel.
Das Rauchen auf dem Kitagelände und direkt vor den Eingängen ist generell untersagt.
- Hunde müssen an der Leine gehalten werden.
- Für die Kinder sind ausschließlich rutschfeste Hausschuhe anzuschaffen, unechte Crocs sind nicht erlaubt,
da diese bei Feuchtigkeit auf Linoleum und Fliesen besonders stark rutschen.
Stand 01.01.2026
